Sicherheit im Straßenverkehr

Gerade habe ich folgende Nachricht erhalten:

Das Kraftfahrtbundesamt teilt mit:

Gestützt auf §§ 17, 25, 23 I Nr. 3b STVG, 1, 2, 3 StVO wurde auf Initiative des Landes Berlin eine BundesVerordnung beschlossen, um durch Abschreckung mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen. Die VO soll schon einige Tage in Kraft und angewendet worden sein. Man erhofft sich, dass Verkehrsrowdies so von jedem erkannt und verachtet werden.

Fahrzeugführer, die innerörtliche die höchstzugelassene Geschwindgkeit um mehr als 15 km/h überschreiten, werden neben Punkten in Flensburg auch noch verpflichtet am linken Seitenfenster ihres Kfz einen beweglichen Stoffstreifen der Farbe rot anzubringen, der oben einen schwarzen und unten einen gelben Streifen aufweist.
Bei mehr als 20 km/h-Überschreitung muss der Streifen beidseitig getragen werden.
Mehrfache Geschwindigkeitsverstöße werden mit der Verpflichtung geahndet, einen gleichfarbigen Slip über die Seitenspiegel zu ziehen.

Schland, o Schland

PS
Bei der Hitze werde ich heute den Bluegrass-Abend im Live lieber ausfallen lassen.

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